Antrag Fristverlängerung Cloud tSE

Nachdem auch zum 31.03.2021 noch immer keine endgültige Zertifizierung des Cloud-tSE-Anbieters fiskaly vorliegt, hat sich Albatros dennoch entschlossen, den Roll-out der tSE-Anbindung im März 2021 zu beginnen. So sollen nun kurzfristig alle Kunden, die eine tSE benötigen und diese bei und bestellt haben, zumindest mit einer vorläufig zertifizierten tSE ausgestattet werden, die bereits alle technischen und rechtlichen Anforderungen einer solchen technischen Sicherheitseinheit erfüllt. Ein entsprechender Vermerk der Vorläufigkeit wird wie gesetzlich gefordert auf dem Kassenbeleg bei der Golfanlage ausgewiesen.

Auch wenn zu erwarten ist, dass sich die Finanzbehörden bundesweit auf eine weiterhin kulante Handhabung des Fehlens einer voll zertifizierten Cloud-tSE über den 31.03.2021 hinaus einigen werden, ist das zumindest zum Stand Ende April 2021 nicht sichergestellt.

Daher empfehlen wir Ihnen auch auf Anraten unserer Partner EFSTA und fiskaly hin, zur Abwendung eventuellen Schadens einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung zur vollständigen Implementierung einer Cloud-tSE zu stellen.

Das benötigte Schreiben bieten wir Ihnen hier als Text-Vorschlag ebenso an wie die benötigten Anlagen dazu, die Sie ausdrucken und Ihrem Schreiben beilegen sollten.

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Texte und Angaben übernimmt Albatros keinerlei Gewährleistung. Bitte beraten Sie sich im Zweifelsfall hierzu auch mit Ihren Steuerberater.

Anlage 5 - Erklärung Hessisches Ministerium für Finanzen

Anlage 5 zu Ihrem Schreiben – Erklärung des Hessischen Ministerium für Finanzen (zuständig für fiskaly Deutschland GmbH) bezüglich pragamtischer und bundeseinheitlicher Lösung zum Thema Cloud tSE