Regelungen zu Kassenrichtlinien und GoBD

Änderungen der gesetzlichen Lage für Registrierkassen- sowie Belegerteilungspflicht

Albatros Programme erfüllen bereits seit vielen Jahren die strengsten Auflagen für elektronische Registrierkassen in Sachen Revisions- und Belegsicherheit sowie Archivierung und Dokumentation. Daher decken die Albatros Kassenlösungen auch alle EU-weit seit 2016 schrittweise bis heute weiter verschärften Richtlinien ab, welche von den jeweiligen Bundesministerien für Finanzen sukzessive herausgegeben wurde. Sie erfüllen die rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf die maschinelle und datenträgergestützte Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle, wodurch es möglich ist, alle Geschäftsvorfälle zeitraumbezogen einem sachverständigen Dritten entsprechend geordnet vorlegen zu können.

Ebenso entsprechen Sie den aktuellen Vorgaben für die Unveränderlichkeit, digitaler Aufbewahrung, 10 Jahres-Archivierung und der Registrierung der Einsatzzeiten und Orte.

Ab dem Jahr 2020 gelten dann auch in Deutschland erweiterte Anforderungen für Belegausgabe und elektronischer Sicherheitseinrichtung, die etwa in Österreich schon seit 2017 entsprechend weitreichend geregelt sind. Albatros wird hierbei nach dem Vorbild Österreich und Italien auch in Deutschland gemeinsam mit dem Partner EFSTA eine reine Online-Lösung zur Zusatzsicherung aller Belege anstreben, wofür der Gesetzgeber eien Karenzzeit mindestens bis September 2020 eingeräumt hat.

Betriebsprüfung – Was bedeutet dies für ihren Club?

Bei einer Betriebsprüfung ist die ausgedruckte Form der aufbewahrungspflichtigen Unterlagen nicht mehr ausreichend. Alle Daten müssen zwingend in einem elektronisch auswertbaren Format bereitgestellt werden. Hier unterstützt die Albatros Datenservice GmbH mit dem Modul „Backoffice“ und gezielten Anleitungen, Kurzreferenzen und Handbüchern.

Die Datensicherung ist ein ebenfalls wichtiger Bestandteil für eine elektronisch geführte Kasse. Ein Datenverlust schützt nicht vor eventuellen Maßnahmen des Bundesfinanzministeriums für Finanzen (Infragestellung der Buchführung, Schätzung der Einnahmen). Die Albatros Datenservice GmbH stellt ein Backup der Daten tagesaktuell zur Verfügung und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, einer Onlinedatensicherung mit dem Albatros Backup Service (ABS).

Gerne informiert Sie unser Vertrieb über den Albatros Backup Service. Lassen Sie sich unverbindlich beraten und fordern Sie ein Angebot für ABS an.

Aufbewahrungspflicht – was bedeutet dies für ihr Kassensystem?

Einzeldaten der Geschäftsvorfälle sind digital aufzuzeichnen.

Alle Daten eines Geschäftsvorfalles müssen unveränderbar abgelegt sein.

Alle Unterlagen (Belege, Quittungen, Rechnungen) sind digital abzuspeichern.

Erfassungspflichtig sind auch unbare Geschäftsvorfälle (EC-Karte, Kreditkarte).

Datenarchivierung von 10 Jahren ist zu gewährleisten.

Einsatzzeit und Ort der Kasse ist zu registrieren.

Ab 2020 aktuell: Belegausgabepflicht

Ab 2020 aktuell: elektronische Sicherungseinrichtung

Sparen Sie sich Ärger mit dem Kassenprüfer – Albatros hilft Ihnen dabei!

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