Albatros bietet Impfkennzeichnung

Albatros bietet Golfanlagen ein neues Zusatzfeature, die Ihren Mitgliedern die Möglichkeit geben wollen, nach einmal vorgelegtem Impfnachweis dann in der Online-Reservierung als „Geimpft“ gekennzeichnet zu werden. So können dann auch 4er-Flights zur Zubuchung angeboten werden, da Geimpfte bzw. vollständig Genesene hier nicht für einschränkende Regelungen berücksichtigt werden müssen. Grundlage hierfür bildet eine neue Kennzeichnungsmöglichkeit in Albatros von Mitgliedern, die einen entsprechenden Impfnachweis (bzw. Nachweis einer vollen Genesung) vorgelegt und einer Veröffentlichung des Impfstatus explizit zugestimmt haben. Die Kontrollpflicht hierfür obliegt dem Golfclub, der alles entsprechend dokumentieren muss. Zusätzlich sollte der Club vor Umsetzung die aktuell gültigen Corona-Grundregelungen in seinem Kreis bzw. Bundesland überprüfen.

Das neue Feature steht ab sofort allen Kunden in Albatros 8 zur Verfügung und wird auch im nächsten Update von Albatros 9 enthalten sein. Um das neue Feature nutzen zu können, kontaktieren Sie bitte am einfachsten unseren Kunden-Support, der Ihnen per AWS-Update und einer notwendigen Grundkonfiguration dann diese Möglichkeit im Albatros-System aktiviert und kurz erläutert.

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